Ordentliche Kündigung
Die Kündigung für eine Hundehaftpflicht kann auf zwei verschiedene Art und Weisen erfolgen. Die erste Variante ist die ordentliche Kündigung, die zum Ablauf der Vertragslaufzeit durchgeführt werden kann. Dafür muss jedoch die Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese beträgt in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Vertrags, wobei die Versicherungsverträge für eine Hundehaftpflichtversicherung so konzipiert sind, dass sie sich immer automatisch um ein Jahr verlängern, wenn keine fristgerechte ordentliche Kündigung eingeht.
Außerordentliche Kündigung
Die andere Variante, eine Hundehaftpflicht zu kündigen, ist die außerordentliche Kündigung, der immer ein Ereignis vorausgehen muss, damit sie möglich wird. Folgende Ereignisse sind dabei möglich:
1. Erhöhung der Versicherungsprämie
Sollte die Hundehaftpflichtversicherung die Prämie erhöhen, obwohl sich am Leistungsspektrum nichts ändert, so hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann er innerhalb eines Monats nach Eingang des Mitteilungsschreibens über die Erhöhung ausüben, wobei die Kündigung frühestens mit Inkrafttreten der Prämienerhöhung gilt.
Mittlerweile (seit 01.06.1994) reicht eine Prämienerhöhung generell als Grund für eine außerordentliche Kündigung aus. Bis 1991 musste die Prämie sich um 10% einmalig beziehungsweise 20% in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren erhöht haben. Zwischen 1991 und Juni 1994 betrug diese Grenze immerhin noch 5%.
2. Eintritt eines Schadensfalles
Beim Eintritt eines Schadensfalles kann sowohl der Versicherte als auch das Versicherungsunternehmen die Hundehaftpflicht kündigen. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung innerhalb 1 Monats nach der Regulierung oder der Ablehnung des Schadens kündigen. Dabei steht es ihm frei, mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder zum Ablauf des aktuellen Versicherungszeitraumes. Allgemein lässt sich zur Kündigung einer Hundehaftpflichtversicherung sagen, dass man diese immer schriftlich anstrengen sollte. Um sicher zu gehen, dass der Brief auch beim Versicherungsunternehmen ankommt, ist es ratsam, hierfür ein Einschreiben zu versenden.
Sollte bei Ihnen in nächster Zukunft der Versicherungszeitraum auslaufen, kann es sehr lohnend sein, sich auf dem Markt ein bisschen umzuschauen, da es vielleicht mittlerweile günstigere Anbieter für die Hundehaftpflichtversicherung gibt. Unser Hundehaftprflicht Vergleich erleichtert Ihnen dabei die Suche.